Geschäftsbedingungen von bios affair

 

I. Zahlungsbedingungen
Alle Preise sind Abholpreise. Der Kaufpreis ist vollständig zahlbar bei Abholung der Ware bzw. bei Anlieferung durch unsere Mitarbeiter, es sei denn, es wurde eine abweichende Regelung vereinbart. Bei Sonderanfertigungen ist grundsätzlich eine angemessene Anzahlung, in der Regel 50 % des Kaufpreises, sofort zu leisten.
Beim Versand der Ware durch Dritte (Speditionen usw.) innerhalb von Deutschland ist ebenfalls eine Anzahlung von 50 % des Kaufpreises bei der Bestellung zu leisten. Die zweite Hälfte wird mit dem Erhalt der Ware fällig.
Beim Versand der Ware ins Ausland ist generell Vorkasse zu leisten.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gilt der Preis der aktuellen Preisliste. Telefonische Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

II. Gegenstand / Abweichungen
Serienmäßig hergestellte Ware wird dem Muster entsprechend verkauft. Handelsübliche oder geringe Abweichungen in Material, Form, Maß, Oberfläche, Farbe usw. sind vertragsgemäß und können nicht beanstandet werden. Alle Maße werden als Circa-Maße vereinbart.

III. Widerrufsrecht
Das dem Käufer bei einem VertragsAbschluss mittels Brief, Telefonanruf, Fax oder E-mail grundsätzlich zustehende Widerrufsrecht ist gemäß § 312 BGB bei allen Waren ausgeschlossen, die nach Kundenwünschen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse der Kunden zugeschnitten sind.

IV. Gewährleistung
Bei Mängeln der Ware sind Ansprüche des Käufers auf Rückgängigmachung des Kaufvertrages (Wandlung) oder auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) ausgeschlossen. Der Käufer kann stattdessen verlangen, dass die Ware in angemessener Frist nachgebessert wird. Sollte der Verkäufer dieser Verpflichtung nicht entsprechen, kann der Käufer sein Recht auf Wandlung oder Minderung geltend machen. Bei Sonderanfertigungen kann der Käufer/Besteller Wandlung oder Minderung nur dann geltend machen, wenn nach einem erfolglosen Nachbesserungsversuch auch ein weiterer Versuch nicht zur Behebung des gerügten Mangels geführt hat. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich (innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung) dem Verkäufer mitzuteilen. Will der Käufer die Gevvährleistungsansprüche erhalten, darf er die reklamierte Ware nicht in Gebrauch nehmen.

V. Lieferfristen
Die auf dem Kaufvertrag angegebene Lieferfrist ist nicht verbindlich. Fall die Lieferfrist aber nicht eingehalten wird, hat der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Frist (in der Regel 6 Wochen) zu setzen und kann nach erfolglosem Ablauf der Frist vom Vertrag zurücktreten.

VI. Allgemeine Haftung
Der Verkäufer haftet dem Käufer im übrigen nur dann auf Schadensersatz, wenn ihm oder seinem Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorzuwerfen sind. Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung, den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Spediteur oder mit Übergabe an den Käufer an diesen über.

VIl. Eigentumsvorbehalt
Der Verkäufer bleibt Eigentümer der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises. Bis zur Erfüllung der Zahlungsansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiterveräußert, vermietet, verliehen, bzw. verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt. Veräußert der Kunde die Ware weiter, so tritt er die Forderung aus dem Weiterverkauf gegenüber seinem Abnehmer oder Dritten an den Verkäufer ab. Während der Dauer des Eigentumvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt bzw. dem Kaufvertrag nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung auf den Kaufpreis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer.

VIII. Schlussklausel
Im Falle der Unwirksamkeit einer der vorstehenden Klauseln bleibt die Wirksamkeit der übrigen Lieferbedingungen bestehen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Frankfurt am Main

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